Erst kürzlich wurde im Bundesrat beschlossen, dass die Trinkwasserverordnung hinsichtlich der Legionellenvorschriften geändert werden soll. Hierbei soll geregelt werden, ab wann eine Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht.

Jeder Privathaushalt sollte stets darauf bedacht sein, dass das Leitungswasser frei von Verunreinigungen bleibt.

Ab einer Warmwasser-Installation mit mehr als 400 l Brauchwasserinhalt und bei Wasserleitungen, deren Inhalt bis zur Entnahmestelle 3 l übersteigt, muss nach der zukünftigen Ordnung eine jährliche Wasserprobe auf Legionellen durchgeführt werden. Im Grunde betrifft das jedes Mehrfamilienhaus, bei dem eine Untersuchungspflicht bestehen würde.

Die Verantwortung liegt bei dem Betreiber der entsprechenden Anlage. Werden Legionellen nachgewiesen, gibt es Anordnungen, denen Folge zu leisten sind. Je höher die nachgewiesene Legionellenkonzentration, desto drastischer werden die Maßnahmen, die man ergreifen muss.

Das Analyseergebnis zeigt das Verhältnis der Anzahl von Kolonie bildenden Einheiten der Legionellen (KBE) pro 100 ml. Bei einem Nachweis bis 100 KBE/100 ml besteht kein Grund zum handeln. Diese Werte befinden sich noch im Toleranzbereich. Wird ein Wert bis 1000 KBE/100 ml gemessen ist eine Sanierung erforderlich, die innerhalb eines Jahres erfolgen sollte, weitergehende Untersuchungen sind hier erforderlich, um die Konzentration im Auge zu behalten. Bei einem Wert bis zu 10 000 KBE/100 ml spricht man von einer hohen Belastung, eine kurzfristige Sanierung ist hier aber noch möglich. Bei einer Verunreinigung über 10 000 KBE/100 ml wird zumeist die Nutzung der Wasseranlage verboten bzw. eingeschränkt (z.B. Duschverbot) und eine Sanierung ist umgehend erforderlich.

Legionellen-Grenzwerte

Eines der vielen Arbeitsblättern für Neuanlagen von zentralen Trinkwarmwasserbereitern fordert neben neben verbesserter Konstruktion eine Betriebstemperatur von 60 Grad und regelt die Temperatur für das anschließende Verteilungssystem. 2023 kam eine Verordnung zu Novellierung der Trinkwasserverordnung hinzu. Sie regelt die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch.

Diese Legionellen-Vorschriften regeln diverse sanitärtechnische Maßnahmen, die die Gefahr durch Bakterien wirksam vermindert.

Die verschiedenen Richtlinien, Normen und Arbeitsblätter können zu Gesetzen werden, die wiederum verbindlich sind. Handelt es sich lediglich um Empfehlungen, so sind sie nicht bindend. Weist ein Hersteller eines Produkts auf die Prüfung auf eine Norm hin, so handelt es sich um keine verbindliche Aussage. Nur Gesetze und Verordnungen sind bindende Rechtsvorschriften. Gesetzesentwürfe sind freiwillig einzuhalten.

So empfiehlt etwa das Arbeitsblatt W270 dem Umgang mit der Vermehrung von Mikroorganismen auf Materialien für den Trinkwasserbereich. Die Arbeitsblätter W551 sowie W552 die Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen: Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellen-Wachstums in Neuanlagen sowie die Technischen Maßnahmen zur Verminderung von Legionellen-Wachstum bei Sanierung und Betrieb von Trinkwasseranlagen. Genaue Regelungen gibt es insbesondere für Badeanstalten, Klimaanlagen und Wassererwärmungs-Anlagen.

Legionellen in Warmwasser-Einrichtungen

Doch was tun, wenn die Legionellen-Vorschriften einen Legionellen-Befall nicht verhindert haben? Sind Bäder befallen, so können sanitärtechnische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu müssen die Keime im Leitungsnetz bekämpft werden. Gefahrenquellen sind häufig Duschen sowie Warmwasser-Sprudelbecken und Whirlpools. Besonders häufig finden sich Legionellen in Duschen, die längere Zeit nicht benutzt worden sind.

Denn dann können sich die Keime ungehindert in Duschkopf und -schlauch vermehren, gefördert durch die Nährstoffe, die sie in Plastik und Gummi-Belägen finden. Aus diesem Grund fordert eine Richtlinie, Duschschläuche zu verwenden, die sich nach Benutzung von selbst entleeren. Von Experten wird dies jedoch als nicht ausreichende Maßnahme erachtet, um Legionellen-Grenzwerte einzuhalten. Findet man im Wassersystem zu Hause bei einer Wasseranalyse Legionellen, so wird eine thermische Desinfektion bei über 70 Grad Celsius empfohlen sowie eine chemische Desinfektion.

Anschließend sollte unter anderem darauf geachtet werden, dass die Temperatur im Wassersystem dauerhaft hoch gehalten wird. Will man sich also vor Legionellen und anderen Keimen und Bakterien schützen, sollte der zentrale Trinkwasser-Speicher dauerhaft auf mindestens 60 Grad Celsius beheizt werden. Denn so vermindert man das Risiko, dass sich Legionellen im Wasser vermehren. Das Beheizen bietet also einen guten Legionellen-Schutz. Denn ist das Wasser nur lauwarm, also unter 60 Grad Celsius, bietet es ihnen ein optimales Klima und Legionellen können sich im Boiler vermehren – heißes Wasser dagegen tötet sie ab, wie andere Wasserbakterien und Keime auch. Auch andere dauerhafte Maßnahmen werden empfohlen, die neben dem akuten Desinfizieren ergriffen werden können. Etwa die so genannte UV-Desinfektion, die elektrolytische Desinfektion oder die Kupfer-Silber-Desinfektion.

Um das Senken der Temperatur im Wassersystem zu verhindern, sollte zudem die Zirkulation verbessert werden. Helfen können dabei verschiedene Pumpen oder die Erhöhung der Umwälz-Leistung. Diese Hinweise beziehen sich auf einen Befall im gesamten Wassersystem. Ist lediglich eine lokale Stelle befallen, also etwa der Zapfhahn, so können auch diese lokal mit den genannten Mitteln desinfiziert werden. Hier kann auch der Verzicht auf längere Umgehungsleitungen helfen oder das Abtrennen von nicht mehr benötigten Entnahmeleitungen.
Auf diese Vorsichtsmaßnahmen sollte daher geachtet werden, um eine mögliche Infektion über Legionellen zu verhindern.